WTO und der Umweltschutz: Bemerkungen zum ersten Entscheid der WTO-Berunfsinstanz [WTO and Domestic Environmental Measures: Some Unsettled Questions after the First Appellate Body Decision].
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ID Serval
serval:BIB_31487
Type
Article: article d'un périodique ou d'un magazine.
Collection
Publications
Institution
Titre
WTO und der Umweltschutz: Bemerkungen zum ersten Entscheid der WTO-Berunfsinstanz [WTO and Domestic Environmental Measures: Some Unsettled Questions after the First Appellate Body Decision].
Périodique
Swiss Review of International Economic Relations (Aussenwirtschaft)
Statut éditorial
Publié
Date de publication
1996
Volume
Bd. 51, Nr. 3/1996
Pages
417-432
Langue
allemand
Résumé
Am ersten Januar 1995 hat die World Trade Organization (WTO) ihre Arbeit aufgenommen. Eine der Neuerungen, die am meisten Beachtung gefunden haben, war dabei von Anfang an das neue Streitschlichtungsverfahren. Es weist wesentliche Unterschiede im Vergleich zu seinem Vorläufer unter dem GATT auf. Insbesondere die Möglichkeit, Entscheide der Streitschlichtungspanel bei einer Berufungsinstanz anzufechten und damit ein zweitinstanzliches, normalerweise verbindliches Urteil zu erlangen, wird allgemein als ein wichtiges Element der ‘Verrechtlichung’1 der Welthandelsordnung anerkannt. Das praktische Funktionieren dieses Mechanismus wurde daher von allen Seiten mit Spannung erwartet.
Am 29. April 1996 wurde der erste Entscheid der Berufungsinstanz an die Parteien versandt. Zum ersten Mal ist damit ein solches Streitschlichtungsverfahren mit anschliessender Berufung ganz abgewickelt worden. Es ist wohl bezeichnend, dass der erste Fall, mit dem sich die WTO-Berufungsinstanz zu beschäftigen hatte, wieder einmal die Frage der Vereinbarkeit von nationalen Umweltregelungen mit dem Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (GATT)2 betraf. Der folgende Artikel gibt eine Überblick über den Ablauf des Verfahrens, seine prozeduralen Eigenheiten und die groben Züge des materiell-rechtlichen Ergebnisses.
Am 29. April 1996 wurde der erste Entscheid der Berufungsinstanz an die Parteien versandt. Zum ersten Mal ist damit ein solches Streitschlichtungsverfahren mit anschliessender Berufung ganz abgewickelt worden. Es ist wohl bezeichnend, dass der erste Fall, mit dem sich die WTO-Berufungsinstanz zu beschäftigen hatte, wieder einmal die Frage der Vereinbarkeit von nationalen Umweltregelungen mit dem Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (GATT)2 betraf. Der folgende Artikel gibt eine Überblick über den Ablauf des Verfahrens, seine prozeduralen Eigenheiten und die groben Züge des materiell-rechtlichen Ergebnisses.
OAI-PMH
Création de la notice
19/11/2007 10:00
Dernière modification de la notice
04/11/2020 7:08